Das EU-Reifenlabel
Die neue Kennzeichnungspflicht für Kraftfahrzeugreifen

EU-Reifenlabel
Seit November 2013 gilt in der EU eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für alle PKW-, Leicht-LKW- sowie LKW-Reifen, die ab dem 1. Juli 2012 produziert wurden.
Das EU-Reifenlabel soll über drei zentrale Produkteigenschaften eines Pneus informieren, welche die EU ausgewählt hat, um Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr und Umweltschutz zu verbessern.
Kraftstoffeffizienz
Klassen von G (geringste Effizienz) bis A (größte Effizienz)
Die Kraftstoffeinsparung hängt grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Bei einer Komplettausstattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Vergleich zur Klasse G ist eine Verbrauchsminderung von bis zu 7,5 % * möglich. Bei Nutzfahrzeugen kann sie sogar höher liegen.
Quelle: Folgenabschätzung der Europäischen Kommission SEC ( 2008 )2860
<small>*wenn nach den in der Verordnnung 1222 /2009/ EG festgelegten Versuchsverfahren gemessen wurde</small>
Nasshaftung
Klassen von F (längster Bremsweg) bis A (kürzester Bremsweg)
Der Wirkungsgrad hängt auch hier grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Im Falle einer Vollbremsung kann sich der Bremsweg bei Komplettausstattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Gegensatz zur Klasse G um bis zu 30 % verkürzen. Bei einem "normalen" Pkw mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h kann der BRemsweg um bis zu 18 m kürzer sein*.
<small>*auf einer durchschnittlich griffigen Fahrbahn</small>